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Richtlinien und Antragsverfahren

Förderrichtlinien

Förderungswürdig sind Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Suchtgefahren bewahren, die ihnen christliche Grundwerte vermitteln und Aufklärungsarbeit zum Thema Sucht leisten.

Maximal wird die Hälfte der Projektkosten von der Deutschen KinderSuchthilfe übernommen. Und ein Projekt kann höchstens mit 5000 Euro gefördert werden.

Drei Viertel der jährlichen Ausschüttung kommen dabei satzungskonformen Aktivitäten des Blauen Kreuzes zu gute. Ein Viertel geht an externe Initiativen, die den Stiftungszweck erfüllen.

Die ausführlichen Förderrichtlinien können Sie sich auch als PDF herunterladen:

DKS Förderrichtlinien (PDF, 51 KB)

Antragsverfahren

Stellen Sie bis zum 31. Oktober für zu fördernde Projekte des Folgejahres einen Antrag beim Stiftungskuratorium. In dem Antrag müssen Sie das Projekt in kurzen Worten beschreiben, die Kosten darlegen und einige weitere Informationen angeben.

Das Kuratorium entscheidet in seiner jährlichen Sitzung über die Verteilung der Mittel.

Nach Abschluß des Projektes belegen Sie mit dem Verwendungsnachweis wie Sie die Mittel im Projekt eingesetzt haben.

Die Vordrucke für Antrag und Verwendungsnachweis finden Sie hier als PDF-Datei:

DKS Förderantrag (PDF, 50 KB)

DKS Verwendungsnachweis (PDF, 46 KB)

PDF-Dateien zum Herunterladen:
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